Gesundheit

Zum Schutze der Gesundheit der betreuten Kinder und der Kindertagespflegeperson bleiben Kinder, die krank sind, bitte zu Hause. Jedes Kind hat das Recht auf Genesung.

Die allgemeinen Empfehlungen lauten, dass ein krankes Kind in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen gehört. Akut kranke Kinder sollen nicht in die Kindertagespflege.

Dies gilt für:

  • Kinder mit Fieber (>38°)
  • Kinder mit Fieber am Tag oder in der Nacht zuvor
  • Kinder, die sich übergeben oder Durchfall haben, dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall in die Kindertagespflege.
  • Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z.B. erschöpfender Husten)
  • Kinder mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmacksinns, Halsschmerzen/ -kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen)

Als Richtlinie, wann erkrankte Kinder zu Hause bleiben müssen und wann der Besuch der Kindertagespflege erlaubt ist, verwende ich die „Wiederzulassungstabelle bei Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ vom Amt für Gesundheit Kiel, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie die Empfehlungen des Landesjugendamt Schleswig-Holstein.

Es gilt der jeweils aktuelle „Schnupfenplan